Weitere Tabakwerbeverbote verfassungswidrig
(Berlin) Die Einführung neuer Tabakwerbeverbote ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag von neun Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft, darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) und der Deutsche Zigarettenverband (DZV). Die Gutachter rügten die Verletzung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 und der Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes durch das von der CDU/CSU erwogene Totalwerbeverbot der Tabakwerbung. Schon seit vielen Jahrzehnten ist Tabakwerbung im Fernsehen, Radio, Zeitungen und Zeitschriften und seit 2006 in Internetmedien untersagt. Ein Verbot der Außen- und Kinowerbung und der kostenlosen Abgabe von Produktproben, dem sogenannten Sampling, würde die Grundrechte der betroffenen Unternehmen ins Leere laufen lassen und sei damit verfassungswidrig. Besonders drastisch sei der Eingriff in die grundgesetzlich geschützte kommunale Selbstverwaltung, denn die Kommunen haben langfristige Werbeverträge mit Außenwerbern abgeschlossen, deren Laufzeiten weit über die von der CDU/CSU geplante Übergangsfrist bis zum Jahr 2024 hinausgehen. Diese Verträge laufen beispielsweise in Leipzig bis 2034, Berlin 2033, Düsseldorf 2032, Bonn und Erfurt 2031, Hannover 2030, Köln 2029 und in Halle bis 2028.
Erst am Wochenende hatte auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aus Jugendschutzgründen ein Totalverbot der Tabakwerbung gefordert. Der Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV) Jan Mücke erklärte dazu heute in Berlin: „Tabakwerbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, ist aus guten Gründen längst gesetzlich verboten. Bei den für die Überwachung dieses Werbeverbots zuständigen Behörden in den Bundesländern ist seit Inkrafttreten des § 21 des neuen Tabakerzeugnisgesetzes im Mai 2016 kein einziges Verfahren gegen Tabakhersteller oder Werbetreibende geführt worden. Die Forderung nach einem Totalwerbeverbot aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes ist deshalb nicht nachvollziehbar.“ Die Raucherprävalenz bei Jugendlichen unter 18 Jahre ist nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) von 27,5 % im Jahr 2001 kontinuierlich auf nunmehr nur noch 7,4 % im Jahr 2017 gesunken. Zugleich hat sich der Anteil der Nieraucher auf 81 % der Unter-18-Jährigen verdoppelt.
Argumente gegen ein Tabakwerbeverbot finden Sie hier.