Urteil des Landgerichts Berlin
Die im Tabakhandel verwendeten Produktkarten, die im Warenregal vor die Packungen mit den Schockfotos gesteckt werden, sind rechtskonform. Dies hat heute das Landgericht Berlin in einem vom Bundesverband der Verbraucherzentralen betriebenen Klageverfahren gegen eine Filialkette von Tabakwarenfachgeschäften entschieden (Az. 16 O 104/17, Urteil vom 20. März 2018).
Pressemitteilung des DZV