Einstweilige Verfügung gegen amazon.de
Verband des eZigarettenhandels (VdeH) erwirkt einstweilige Verfügung gegen amazon.de
Das Landgericht in Frankfurt/Main untersagt es Amazon im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, ausländischen Händlern den Verkauf von E-Zigaretten an Endverbraucher in der EU zu ermöglichen, sofern sie der Registrierungspflicht für grenzüberschreitenden Fernabsatz nach dem TabakErzG nicht nachkommen.
Die ausführliche Pressemitteilung des VdeH finden Sie hier.