Neue EU-Tabakprodukt-Richtlinie
Der Deutsche Bundestag hat am 25.02.2016 das neue Tabakerzeugnisgesetz beschlossen. Damit dürfen seit dem 20. Mai 2016 nur noch Zigaretten und Feinschnitterzeugnisse mit großflächigen Schockbildern auf der Verpackung hergestellt werden. Die beiden führenden Verbände der Tabakwirtschaft DZV und VdR hatten bis zuletzt um eine Fristverlängerung um ein Jahr im Interesse der deutschen Werksstandorte gekämpft. Ein Gutachten des Instituts für Drucktechnik der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK Leipzig) hatte wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Produktionsumstellung innerhalb weniger Wochen bis zum 20. Mai 2016 technisch nicht für alle Hersteller möglich ist. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hatte zuvor im federführenden Landwirtschaftsausschuss des Bundestages eine Änderung des Gesetzentwurfs abgelehnt.
Das neue Gesetz wird zu erheblichen Marktverzerrungen und zum Verlust von vielen Arbeitsplätzen bei einigen deutschen Herstellern führen. Es steht zu befürchten, dass das Gesetz zugunsten eines multinationalen Marktführers zum Nachteil aller anderen, insbesondere der kleinen und mittelständischen deutschen Hersteller wird. Insbesondere für den Mittelstand stellt die Nichtgewährung einer ausreichenden Übergangsfrist eine existenzielle Bedrohung dar. Der multinationale Konzern Philip Morris hatte plötzlich und überraschend im Dezember 2015 als einziger Hersteller eine Fristverlängerung in Deutschland abgelehnt.
Besonders augenscheinlich wurde die Benachteiligung der deutschen Produktionsstandorte im europäischen Binnenmarkt durch Fristverlängerungen in Polen und Rumänien. Die polnische Regierung hatte eine Verlängerung der Produktionsumstellungsfrist bis zum Februar 2017 beschlossen, ebenso in Rumänien. Damit haben beide EU-Mitgliedstaaten ihren Herstellern ausreichende technische Umsetzungsfristen eingeräumt und ihre heimische Industrie vor Wettbewerbsnachteilen geschützt. In beiden osteuropäischen Staaten hat sich auch Philip Morris bis zuletzt für eine Fristverlängerung eingesetzt.
Auch der Bundesrat hatte sich für eine Fristverlängerung stark gemacht und insbesondere im Interesse der mittelständischen Tabakunternehmen Änderungen am Gesetzentwurf verlangt. Der Beschluss des Bundestages überging auch die Forderung des Bundesrates, die nicht 1:1 umgesetzte Übergangsfrist bis 2020 für ein Verbot von Mentholzigaretten zu korrigieren. Somit wurden im Widerspruch zu den Vorgaben der EU-Richtlinie verschiedene Arten der Mentholzigaretten bereits mit Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes verboten. Ebenfalls unberücksichtigt blieb die Kritik der Bundesländer an der Beschneidung ihrer föderalen Mitwirkungsrechte durch das Gesetz.