Jugendschutz


Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche rauchen.
Kinder- und Jugendschutz hat für den Deutschen Zigarettenverband (DZV) und seine Mitgliedsunternehmen oberste Priorität!

Die Hersteller von Tabakprodukten sind sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst. Daher hat der Deutsche Zigarettenverband (DZV) im Namen seiner Mitgliedsunternehmen Wettbewerbsregeln für die Vermarktung von Tabakprodukten aufgestellt. Diese dienen der Sicherung eines lauteren und leistungsgerechten Wettbewerbs und tragen zugleich den allgemein bekannten Gesundheitsrisiken des Rauchens Rechnung.

Die Aufklärung der Verbraucher über die Risiken des Rauchens ist ein gemeinsames Anliegen von Staat und Herstellern. Aus diesem Grund unterliegt Tabakwerbung in Deutschland Beschränkungen, die sich aus gesetzlichen Vorgaben und einer freiwilligen Selbstbeschränkung der Industrie ergeben.

Diese Aktivität der Industrie ist nicht neu. Erstmals haben sich die Zigarettenhersteller bereits im Jahr 1966 einer Selbstkontrolle hinsichtlich ihrer Werbung unterworfen. Seitdem sind die freiwilligen Selbstbeschränkungen mehrfach ergänzt und inhaltlich weiterentwickelt worden.

Der zuletzt im Jahr 2017 aktualisierte und vom Bundeskartellamt anerkannte Werbekodex verpflichtet die Mitgliedsunternehmen bei der Vermarktung von Tabakprodukten zur Einhaltung bestimmter selbstauferlegter Beschränkungen.

Den DZV-Werbekodex finden Sie hier. Auf Wunsch senden wir Ihnen diesen auch als Flyer per Post zu.

Kinder und Jugendliche sind nicht in der Lage, die Risiken des Rauchens richtig zu beurteilen. In Ergänzung zum gesetzlichen Abgabeverbot von Tabakprodukten an Minderjährige untersagt der DZV-Werbekodex jegliche Marketingaktivitäten, die sich an Kinder und Jugendliche richten.

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) und seine Mitgliedsunternehmen treten darüber hinaus für die strikte Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen im Handel durch konsequente Ausweiskontrolle bei jüngeren Kunden ein. Zudem unterstützen der DZV und seine Mitgliedsunternehmen Selbstregulierungsmaßnahmen im Handel, die gesetzestreues Verhalten fördern. Dazu gehören unter anderem Kassensysteme mit Alarmfunktion für jugendschutzrelevante Produkte.

 

Der aktive Jugendschutz des DZV und seiner Mitgliedsunternehmen zeigt deutliche Wirkung.

Kinder und Jugendliche in Deutschland konsumieren immer seltener Tabakprodukte. In den vergangenen 16 Jahren ging die Quote der Raucher unter den 12- bis 17-jährigen von 28 Prozentpunkte auf aktuell nur noch 5,6 Prozent zurück (Quelle: BZgA). Dies ist der niedrigste Wert, der seit der Erhebung Ende der 1970er Jahre durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gemessen (BZgA) wurde. 85,1 Prozent der Jugendlichen geben an, in ihrem Leben noch nie geraucht zu haben. Die Nieraucherquote bei 18- bis 25-Jährigen ist mit 45,9 Prozent auf dem höchsten Stand seit Start der Befragung 1973. Dies ist auch ein Ergebnis der Präventions- und Informationskampagnen, die zum Teil vom DZV und seinen Mitgliedern initiiert worden sind.

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) und seine Mitgliedsfirmen begrüßen § 10 des Jugendschutzgesetzes (Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren). Rauchen muss eine bewusste Entscheidung informierter Erwachsener sein. Für den Deutschen Zigarettenverband (DZV) und seine Mitgliedsunternehmen gilt Jugendschutz auch im Internet, Minderjährige dürfen auch online keinen Zugang zu Tabakwaren erhalten.

Kampagne für den Handel "Tabakprodukte | E-Zigaretten nur ab 18"

Jugendschutz-Aufkleber für den Handel

Der Schlüssel für einen wirkungsvollen Jugendschutz liegt in der Nichtverfügbarkeit von Tabakwaren für Minderjährige. Die Kernfunktion bei der konsequenten Durchsetzung des gesetzlichen Abgabeverbots an unter 18-jährige übernimmt der Handel.

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) und seine Mitgliedsunternehmen unterstützen den Handel bei dieser wichtigen Aufgabe bereits seit Jahren. Seit 2013 stellt der DZV dem Handel Jugendschutz-Aufkleber kostenlos zur Verfügung. Bis heute sind weit mehr als eine Million solcher „Stopp-Schilder“ im Handel verteilt worden. Auch für E-Zigaretten gelten die gleichen jugendschutzrechtlichen Bestimmungen wie für traditionelle Tabakprodukte, der Verkauf an Kinder und Jugendliche ist verboten.

Mit der Anbringung der „Stopp-Schilder“ signalisiert der Händler sowohl seinen Kunden als auch der Öffentlichkeit, dass in seinem Geschäft der Jugendschutz strikt eingehalten wird. Dieses Verantwortungsbewusstsein der Händler, gekoppelt mit einer fortlaufenden Sensibilisierung ihrer Mitarbeiter, stärkt nicht nur den Jugendschutz. Dessen gewissenhafte Einhaltung wird erfahrungsgemäß auch von anderen Kunden honoriert.

Die „Stopp-Schilder“ sind natürlich kein Allheilmittel. Sie bereiten aber jüngere Erwachsene darauf vor, ihr Alter nachzuweisen und halten Minderjährige davon ab, im Handel überhaupt nach Tabakwaren zu fragen.  Und, sie reduzieren nachweislich Diskussionen rund um die Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige. Dennoch: Das sicherste Mittel für die Einhaltung des Jugendschutzes bleibt die Vorlage des Ausweises.

Die Aufkleber sind in drei verschiedenen Größen verfügbar. Sie eignen sich so nicht nur für die Anbringung an Türen und Fenstern, sondern auch an Regalen und der Kasse. Im Oktober 2020 hat der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) eine aktualisierte Neuauflage des Aufklebers herausgebracht. Die Aufkleber werden weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt und können per Mail bestellt werden.

Und noch etwas: Die Verantwortung für den Jugendschutz geht über das Einhalten von Gesetzen hinaus. So rät der DZV dem Handel, Tabakwaren und jugendaffine Artikel räumlich strikt voneinander zu trennen. Das verhindert, dass der Kaufanreiz von Tabakwaren bei Kindern und Jugendlichen auf diese Art und Weise geweckt wird.


Schulungsprogramm zum Jugendschutz im Handel

Wie aber soll eine Verkäuferin oder ein Verkäufer reagieren, wenn trotz der „Stopp-Schilder“ unter 18-Jährige nach Tabakwaren verlangen – ohne diese dabei die (möglicherweise dauerhafte) Kundschaft zu verlieren? Die Antwort darauf gibt das webbasierte Schulungsprogramm „Jugendschutz im Tabakwaren- und E-Zigaretten-Handel“.

Damit unterstützen der DZV und seine Mitgliedsunternehmen insbesondere Verkäuferinnen und Verkäufer kostenfrei bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. Das multimediale Lernprogramm ist speziell auf die Bedürfnisse der Angestellten im Einzelhandel zugeschnitten. Es verfügt über Praxisbeispiele und Argumentationshilfen im Umgang mit jungen Kunden, die Tabakprodukte oder E-Zigaretten käuflich erwerben wollen.

Das etwa 20-minütige Training kann zeitlich und räumlich flexibel absolviert werden. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss ein persönliches Zertifikat.

Link zum Schulungsprogramm

  • Jugendschutzgesetz - Stand: 03. März 2016 (PDF)
  • Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas (PDF)